- Die Umweltpolitik der EU trägt zur Erhaltung und zum Schutz gefährdeter Lebensräume und Arten bei. Das Natura 2000-Netzwerk und die Habitat-Richtlinie von 1992 schaffen ein striktes Artenschutzsystem sowie ein ausgedehntes Netz von Lebensraumschutzgebieten, um die ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit bedrohter Flächen und wild lebender Tiere sicherzustellen.
- Im Jahr 2014 nahmen hochrangige Beamte der Europäischen Kommission, Vertreter europäischer Institutionen, Vertreter internationaler Organisationen, Stiftungen und internationaler Verbände sowie Mitglieder der akademischen Gemeinschaft, Experten und Organisationen der Zivilgesellschaft an einer internationalen Tagung zum Thema "Kulturlandschaften in Europa" teil: “Natura 2000-Gebiete: Auf dem Weg zu einer neuen Politik für das integrierte Management des Kultur- und Naturerbes”.
- Derzeit können Politik und Leitlinien für Landschaftspflege und Landschaftspflege in verschiedenen Ziele der GAP und der Entwicklung des ländlichen Raums gefunden werden. Beispiele sind Agrarumweltmaßnahmen, die dazu beitragen, wertvolle Landschaften zu schaffen und diese zu erhalten, die von kultureller Bedeutung sind und der Erholung dienen. Die Landbewirtschaftung und die Agrarpolitik der einzelnen Mitgliedstaaten tragen natürlich ebenfalls dazu bei, den Charakter von Landschaften zu beeinflussen.
- Die EU-Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt 2020 zielt darauf ab, den Verlust an Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen in der EU und den weltweiten Verlust an Biodiversität bis 2020 zu stoppen. Allerdings zeigt der mittelfristige Fortschrittsbericht 2015, dass in bestimmten Bereichen zwar gewisse Fortschritte aber eben nicht in ausreichendem Umfang erreicht wurden.1
Die EU hat auch den Fokus der GAP auf die Erhaltung der ländlichen Umwelt und die Förderung einer nachhaltigen Produktion verändert. Darüber hinaus hat die EU ihre Umweltpolitik entwickelt, indem sie 1976 Richtlinien zur Erhaltung der Wildvögel und 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen erlassen hat. Zusammen mit dem Natura2000-Netzwerk mündete dies im Jahr 2004 sowohl in die Vogelschutzrichtlinie als auch die Habitat-Richtlinie. Natura2000 steht für eine umfassende Naturschutzpolitik zum Aufbau von Ökosystemnetzen in der EU. Die EU ist bestrebt, ihre Umweltpolitik zum Schutz der Biodiversität zu entwickeln, indem sie ihr Ziel des Artenerhalts auf das gesamte Themengebiet verlagert und ein Netzwerk verschiedener Ökosystembereiche schafft. Natura2000 unterstreicht die Bedeutung der ländlichen Landschaft und der Artenvielfalt.
Nach einer Evaluation der Vogel- und Lebensraumrichtlinie hat die Europäische Kommission den EU-Aktionsplan für Natur, Mensch und Wirtschaft verabschiedet, um die Umsetzung zu verbessern und ihren Beitrag zur Erreichung der Biodiversitätsziele bis 2020 zu steigern.
Nach 2020 soll die GAP besser auf aktuelle und künftige Herausforderungen in Bezug auf den Klimawandel oder den Generationenwechsel reagieren und gleichzeitig die europäischen Landwirte für einen nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Umbau des Agrarsektors unterstützen.2 Dies könnte durchaus dazu führen, dass Landschaften und Biodiversität eine Rolle in zukünftigen GAP-Politiken spielen.
Zu den vorgeschlagenen Zielen einer künftigen GAP gehören:
- Sicherstellung eines gerechten Einkommens für die Landwirte
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
- Neuordnung der Machtverhältnisse in der Wertschöpfungskette im Nahrungsmittelbereich
- Maßnahmen zum Klimawandel
- Umweltschutz
- Erhalt der Landschaft und der Artenvielfalt
- Unterstützung des Generationenwechsels
- lebendige ländliche Räume
- Schutz der Qualität von Lebensmitteln und Gesundheit